Versammlungsstättenverordnung – Organisation und praktische Umsetzung

Buch zur Versammlungsstättenverordnung
Versammlungsstättenverordnung – Organisation und praktische Umsetzung (Bild: Detlef Hoepfner)
In zweiter Auflage ist das Buch “Versammlungsstättenverordnung – Organisation und praktische Umsetzung” erschienen. Es gibt Anregungen und Hilfestellungen zu allen Fragen rund um die MVStättVO.
In Deutschland gibt es eine große Anzahl von Versammlungsstätten, die unter die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung fallen. Diese Verordnung regelt nicht nur, wie eine Versammlungsstätte baulich und technisch ausgestattet sein muss oder welche Einrichtungen für Rettungswege und die Bühne erforderlich sind: Sie enthält auch Regelungen für den Betrieb und für den Einsatz von Verantwortlichen Personen.
Die zweite Auflage des Buches “Versammlungsstättenverordnung – Organisation und praktische Umsetzung” enthält die notwendigen Änderungen, die sich durch die Neufassung der Vorschriften in der Musterversammlungsstättenverordnung von 2014 ergaben. Außerdem hat sich der Blick auf Veranstaltungen und die Sicherheit in den vergangenen Jahren nochmals verändert und nicht nur die Betriebsvorschriften, sondern auch die Veranstaltungstechnik insgesamt weiter professionalisiert. Dies Auflage richtet sich an die Betreiber von Einrichtungen und Versammlungsräumen, die Dienstleister in der Veranstaltungstechnik und die Organisatoren einer Veranstaltung. Das Buch fokussiert sich dabei auch besonders an diejenigen, die sich nicht täglich mit der komplizierten Materie von allgemeinen Vorschriften, Bauvorschriften, Rettungswegen, der Sicherheit der Besucher oder der Auswahl von Baustoffen beschäftigen – aber dennoch in die Verantwortung genommen werden.
Bestellt werden kann das Buch “Versammlungsstättenverordnung – Organisation und praktische Umsetzung” hier im PRODUCTION PARTNER Veranstaltungstechnik-Shop

Hilfestellungen aus der Versammlungsstätten-Praxis

Die Autorin, Dipl.-Finanzwirtin Kerstin Klose, berät deutschlandweit gewerbliche und kommunale Betreiber bei der Umsetzung der VStättVO und schult deren Mitarbeiter. Darüber hinaus ist sie als Dozentin zu Themen des Managements von Veranstaltungen und Versammlungsstätten für Bildungseinrichtungen wie die Beuth-Hochschule tätig. Eingeflossen sind daher auch viele Fragen der Besucher aus den Seminaren und Schulungen, welche die Autorin durchgeführt hat – dies merkt man dem Buch deutlich an: Kaum ein zitierter Absatz der Versammlungsstättenverordnung, der nicht verständlich erläutert und mit praxisnahen Fallbeispielen ergänzt wurde.
Versammlungsstättenverordnung – Organisation und praktische Umsetzung
Die Themen der Versammlungsstättenverordnung werden durch viele Beispiele in einen Bezug zur Praxis gestellt (Bild: Detlef Hoepfner)

Wer sich bereits seit Jahren intensiv mit der Versammlungsstättenverordnung befasst hat, wird sich über eine Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung freuen, um die Unterschiede von alter und neuer MVStättVO einfacher zu erkennen. Da es sich bei der MVStättVO um Baurecht handelt, das in den Bundesländern je eine eigene Anpassung erfährt, wird die jeweilige Umsetzung ebenfalls erklärt, sei es in Baden Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen oder Nordrhein Westfalen usw. Speziell diese Recherche zur Umsetzung der Verordnung in den Bundesländern wurde von Svenja Karl beigesteuert, die ihre Bachelorarbeit zur “Auswirkung der MVStättVO, Stand 2014, auf die Durchführung von Veranstaltungen im Freien” an der Beuth-Hochschule in Berlin schrieb.

Typische Fragen zur Versammlungsstättenverordnung

Abgerundet wird das über 400 Seiten starke Buch durch ein Kapitel “Häufig gestellte Fragen” mit Klassikern, die sich nicht nur in Mehrzweckhallen stellen, wie “Wenn ich die Besucherzahl in meiner Versammlungsstätte auf 199 begrenze, fällt mein Gebäude dann nicht unter die MVStättVO?”, “Gibt es Versammlungsstätten, für die die MVStättVO nicht gilt”, “Muss die Brandsicherheitswache immer von der Feuerwehr gestellt werden?” oder “Gilt die MVStättVO, wenn ich für eine Veranstaltung ein anderes Gebäude nutze (Fabrikhalle, Einkaufszentrum, Abfertigungshalle eines Flughafens, Sporthalle etc.)?”

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