Produkt: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

"Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ – wird in der Veranstaltungsbranche weitgehend ignoriert. Riskant!
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Bereits seit dem 15. Februar 2008 gilt die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ – und wird in der Veranstaltungsbranche seitdem noch immer häufig ignoriert. Das allerdings ist höchst riskant.
Michael Ebner klärt in diesem Fachartikel über die Hintergründe und Gefahren der Verordnung auf.