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Pleite von White-Label-Hotelbetreiber

VDVO gibt Tipps für Betroffene der Revo-Insolvenz

Die Nachricht schlug am 16. Januar ein: Die Revo Hospitality Group, Europas größter White-Label-Hotelbetreiber, hat für rund 140 Gesellschaften Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind 125 Hotels in Deutschland und Österreich – darunter bekannte Marken wie Mercure, Mövenpick, Pullman und Vienna House. Für Veranstaltungsplaner, MICE-Agenturen und Corporate Travel Manager stellen sich jetzt drängende Fragen: Was passiert mit bereits gebuchten Events? Sind Anzahlungen verloren? Und wie schütze ich mich künftig? Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren (VDVO) gibt Hilfestellung.

Björn Sänger, Vorstandsvorsitzender des VDVO, rät zu Umsichtigkeit bei Betroffenheit von der Revo-Pleite. (Bild: LEaT)

“Unsere Empfehlung: Wenn Sie in einem betroffenen Haus gebucht haben, lassen Sie sich kurzfristig schriftlich bestätigen, dass Ihre Veranstaltung durchgeführt wird, stoppen Sie weitere Zahlungen ohne Absicherung und halten Sie für zeitkritische Termine eine Ausweichlocation bereit. VDVO-Mitglieder können außerdem unsere kostenfreie juristische Erstberatung nutzen,“ so Björn Sänger, Vorstandsvorsitzender vom VDVO.

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Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet nicht automatisch Schließung, entwarnt der VDVO. Anders als bei einer klassischen Regelinsolvenz bleibt die Geschäftsführung am Ruder. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Unternehmen übernimmt und möglicherweise zerschlägt. Stattdessen führt das Management unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters die Sanierung eigenverantwortlich durch.

Das Ziel: Das Unternehmen soll fortgeführt, restrukturiert und an einen Investor übergeben werden. Bei Revo haben die gerichtlich bestellten Geschäftsführer Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn von GT Restructuring bereits angekündigt, internationale Investoren anzusprechen und die Sanierung bis Sommer 2026 abzuschließen.

Der Hotelbetrieb soll also grundsätzlich weiterlaufen. Die rund 5.500 Mitarbeiter bleiben beschäftigt, ihre Gehälter seien über Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit bis März 2026 gesichert.

Die Phasen des Verfahrens

Ein Eigenverwaltungsverfahren durchläuft mehrere Phasen, die für Veranstaltungsplaner unterschiedliche Risiken bergen:

Phase 1 – Vorläufige Eigenverwaltung (jetzt bis ca. Februar): Das Gericht prüft die Anträge und bestellt Sachwalter. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, aber unter erhöhter Beobachtung. Neue Verbindlichkeiten können nur mit Zustimmung des Sachwalters eingegangen werden.

Phase 2 – Eröffnung und Gläubigerversammlung (ca. Februar/März): Das Insolvenzverfahren wird offiziell eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb von drei Monaten beim Sachwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung.

Phase 3 – Sanierung und Investorensuche (bis Sommer 2026): Ein Insolvenzplan wird erarbeitet und umgesetzt. Hotels können einzeln oder als Portfolio an neue Betreiber übergehen. In dieser Phase kann es zu Umstrukturierungen, Markenwechseln oder im ungünstigsten Fall zu Schließungen einzelner Häuser kommen. Kritischer Punkt: Scheitert die Sanierung, kann das Gericht die Eigenverwaltung aufheben und einen Insolvenzverwalter einsetzen. Dann droht die klassische Abwicklung – mit allen Konsequenzen für laufende Buchungen.

Checkliste: Sofortmaßnahmen für Betroffene

  • Bestandsaufnahme: Welche Buchungen haben Sie in Revo-Hotels? Prüfen Sie die vollständige Liste der betroffenen Marken.
  • Dokumentation: Sichern Sie alle Verträge, Bestätigungen, Zahlungsbelege und Korrespondenz.
  • Kontaktaufnahme: Schreiben Sie das Hotel schriftlich an und fordern Sie eine Bestätigung zur Vertragserfüllung.
  • Zahlungsstopp: Leisten Sie keine weiteren Zahlungen ohne rechtliche Absicherung.
  • Plan B: Identifizieren Sie Alternativlocations für zeitkritische Veranstaltungen.
  • Forderungsanmeldung vorbereiten: Sobald das Verfahren eröffnet ist, haben Sie drei Monate Zeit.
  • Rechtsberatung: Bei größeren Summen oder komplexen Vertragskonstellationen ziehen Sie einen Fachanwalt hinzu.

Lehren für die Zukunft: Wie Sie sich schützen Die Revo-Insolvenz ist kein Einzelfall. Binnen 15 Monaten sind mit Lindner, Achat und jetzt Revo drei deutsche Hotelbetreiber in die Insolvenz gerutscht. Das Muster ist ähnlich: schnelles Wachstum, starre Pachtverträge, Kostendruck. Für Veranstaltungsplaner gehöre das Betreiberrisiko daher auf die Agenda, so der VDVO.

Künftige Schutzmaßnahmen

  1. Betreiberprüfung: Fragen Sie bei Buchungen nach dem wirtschaftlichen Hintergrund des Betreibers. Ist das Hotel im Eigentum der Kette, gepachtet, oder wird es von einem Drittbetreiber geführt?
  2. Anzahlungen minimieren: Verhandeln Sie niedrigere Anzahlungsquoten oder spätere Zahlungszeitpunkte. Je weniger Geld im Voraus fließt, desto geringer Ihr Risiko.
  3. Vertragsklauseln: Vereinbaren Sie Rücktrittsrechte für den Fall einer Insolvenz des Vertragspartners.
  4. Kreditkartenzahlung: Bei Zahlung per Kreditkarte haben Sie unter Umständen Chargeback-Möglichkeiten, wenn die Leistung nicht erbracht wird.
  5. Diversifikation: Vermeiden Sie Klumpenrisiken, indem Sie größere Veranstaltungsbudgets auf verschiedene Betreiber verteilen.

Ausblick: Was jetzt auf die Branche zukommt

Die Sanierungsverwalter von GT Restructuring zeigen sich zuversichtlich, bis Sommer internationale Investoren für die Revo-Gesellschaften zu gewinnen. Das Investoreninteresse am deutschen Hotelmarkt ist intakt – das Transaktionsvolumen lag 2025 bei knapp zwei Milliarden Euro, ein Plus von über 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für den VDVO ist wahrscheinlich, dass das Revo-Portfolio zerschlagen und an verschiedene Investoren oder Betreiber verteilt wird. Für Veranstaltungsplaner kann das bedeuten: Markenwechsel, neue Ansprechpartner, geänderte Standards. Im ungünstigsten Fall auch: Schließung einzelner unwirtschaftlicher Standorte.

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