ProMediaNews
Covid-19-Test statt Mundschutz und Sicherheitsabstand?

Eventbranche kämpft für Musterveranstaltung BACK TO LIVE 2.0

Die Stadt Offenbach hat am 09. Juli die Initiatoren von „BACK TO LIVE“ darauf hingewiesen, die geplante Musterveranstaltung in der Offenbacher Fredenhagen-Halle, die für den 17. Juli mit 250 Gästen geplant war, zu untersagen, sollte der vorgeschriebene Sicherheitsabstand trotz Covid-19-Test nicht eingehalten werden. Derweil kämpfen die Initiatoren satis&fy AG, JOKE Event AG, spaces mgt GmbH, Party Rent Group und Jazzunique GmbH sowie der Veranstalter FAMAB Kommunikationsverband e. V. weiterhin für ihr Konzept.

Back to Life_Fredenhagen-Halle
Bei der ersten Musterveranstaltung BACK TO LIVE ließen sich Sicherheitsvorkehrungen erfolgreich umsetzen. (Bild: SPREEFREUNDE / robert-schlesinger.com)

„Wir haben mit der Stadt Offenbach gute Gespräche geführt und werden diese auch fortsetzen. Die Veranstaltung kann aufgrund der geltenden Verordnung nicht stattfinden, in der unser Konzept einer Vorab-Testung aller Veranstaltungsteilnehmenden nicht berücksichtigt ist. Leider fehlt es bisher an der Bereitschaft, für unser Konzept eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen“, sagt Nico Ubenauf, Mit-Initiator von „BACK TO LIVE“ und Vorstand des Veranstaltungsunternehmens satis&fy AG. Gleichzeitig macht er klar: „Wir halten weiterhin an unserem Konzept fest und werden gegebenenfalls auch rechtliche Schritte prüfen, um eine Änderung in der derzeit geltenden Corona-Verordnung zu bewirken, damit die Veranstaltungswirtschaft eine weitere Option hat, Veranstaltungen durchzuführen.“

Anzeige

Die Vorbereitungen für die Musterveranstaltung liefen bereits auf Hochtouren: Die Initiatoren von „BACK TO LIVE“ wollten am Freitag, 17. Juli, die zweite Ausgabe der gleichnamigen Reihe in der Offenbacher Fredenhagen-Halle durchführen. Es wäre Deutschlands erste Musterveranstaltung mit Covid-19-Test gewesen, ohne Mundschutz und Mindestabstand und unter der medizinischen Begleitung von Prof. Dr. med. Klaus-Peter Hunfeld, Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, sowie PD Dr. med. Frank-Albert Pitten, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin am Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GmbH (iki) in Gießen. Dazu hätten sich die rund 250 geladenen Gäste aus der Veranstaltungsbranche am Morgen einem sogenannten PCR-Test unterzogen und bei einem negativen SARS-COV-2-Bescheid die Veranstaltung mit Diskussionsrunde am Abend besucht.

Die Stadt Offenbach hatte jedoch vergangenen Donnerstagabend die Veranstalter in einem Schreiben dazu aufgefordert, das Konzept der Rechtslage entsprechend anzupassen und verwies darauf, die Veranstaltung andernfalls zu untersagen. Knackpunkt ist die derzeit geltende Mindestabstandsregel. Selbst ein professionell durchgeführter Covid-19-Test hebt den Sicherheitsabstand nicht auf. Ubenauf: „Es ist eine Formalie, an der unser Konzept scheitert und die aus unserer Sicht leicht zu ändern wäre.“ Zur Vorbereitung der Musterveranstaltung haben die Initiatoren ein 70-Seiten starkes Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept erarbeitet. „Die Mediziner haben das Konzept begutachtet und für unbedenklich erklärt“, so Ubenauf. Und Christian Eichenberger, Mitinitiator und Vorstand der Party Rent Group betont: „Diese Musterveranstaltung sollte beispielhaft den Ausweg aus einer Präventionsstrategie bieten, die technisch und medizinisch nicht mehr aktuell ist, weil sie das Instrument der PCR-Schnelltests noch nicht kannte. Doch die Veranstaltung kann nun so nicht stattfinden, da sie mit der zu aktualisierenden Verordnung nicht in Einklang gebracht werden kann. Das ist paradox. In einigen Bundesländern sind inzwischen Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen ohne Testungen wieder erlaubt. Hier ist das Risiko ungleich höher.“

An der Testung hält auch PD Dr. med. Frank-Albert Pitten fest: „Die Fachwelt ist der festen Überzeugung, dass eine ‚frische‘, das heißt die tagesaktuelle PCR-Untersuchung, mit einer extrem hohen Sicherheit eine mögliche Infektiosität aller Teilnehmenden erkennen lässt. Das RKI akzeptiert im Rahmen der Einreise aus Risikogebieten sogar 48 Stunden alte Untersuchungen.“

Noch am vergangenen Freitag hatten die Initiatoren beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration im Eilverfahren um eine gemeinschaftliche Lösung gebeten. Ubenaufs dringender Appell an die Politik: „Die Musterveranstaltung ist für die Veranstaltungswirtschaft von immenser Bedeutung. Unsere Branche, die in Deutschland etwa 1,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und knapp 130 Milliarden Euro direkt umsetzt, ist seit März dieses Jahres praktisch vollständig zum Erliegen gekommen. Es geht um Arbeitsplätze und um unsere Existenz. Darum kämpfen wir weiter, bis die Verordnung angepasst ist und wir ‚BACK TO LIVE 2.0‘ durchführen können.“

>> Lesen Sie hier den Nachbericht zur ersten Musterveranstaltung BACK TO LIVE am 9. Juni.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.