Seit Drohnen im Freizeitbereich immer beliebter und verbreiteter eingesetzt werden, wird auch der Wunsch nach ihrem Einsatz bei Veranstaltungen immer lauter. Allerdings verbietet §21 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Abs. 2 den Betrieb von Drohnen über und im Abstand von unter 100 Metern Entfernung von Menschenansammlungen. Dennoch kam jüngst eine Drohne bei Udo Lindenberg zum Einsatz
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