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Aktuelle Situation der Veranstaltungswirtschaft

bvvs und VPLT veröffentlichen Konzeptpapier zur politischen Diskussion über Veranstaltungsdurchführungen

VPLT und bvvs haben unter inhaltlicher Begleitung von weiteren Verbänden der Veranstaltungswirtschaft ein Konzeptpapier zur aktuellen Lage veröffentlich. Man fordert die Politik zum Handeln und zum gemeinsamen Diskurs auf, um die Akteure in diesem Wirtschaftszweig vor den Auswirkungen der Corona-bedingten Veranstaltungsregulierungen zu schützen. 

coronavirus-abstand-veranstaltung(Bild: Pixabay)

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Wer momentan Veranstaltungen oder Messen planen oder umsetzen möchte, der sieht sich mit Problemen konfrontiert: Corona-Verordnungen sind z. B. länderübergreifend nicht einheitlich, Flächenvorgaben wiederum nicht realistisch genug. Es fehle an einem übergeordneten Blick, der Anweisungen und Maßnahmen der Genehmigungsbehörden deutschlandweit harmonisiert.

In dem aktuellen Konzeptpapier, das die Verbände bvvs und VPLT gemeinsam erstellt haben und die Verbände APWPT, EVVC, FAMAB, IgPV, ISDV, LiveKomm sowie VDT inhaltlich begleiten, will man daher in einer Ist-Beschreibung eine Vielzahl dieser Herausforderungen auf. Gleichzeitig schlägt man erste Schritte vor, wie Politik und Wirtschaft, Behörden, Veranstalter und Fachplaner sie für den Soll-Zustand gemeinsam meistern können. Ein wichtiges Ziel auf einem Weg zu mehr Öffnung sei z. B eine Musterverordnung, die bundesweit als Basispapier funktionieren könne.

Außerdem möchte man alle Verantwortlichen in Verbänden und Politik mit diesem Konzeptpapier zu einem gemeinsamen Dialog einladen. Ein weiterer Vorschlag ist daher ein runder Tisch: An ihn setzen sich – ganz real und natürlich mit sicherem Abstand – alle Verantwortlichen. Im direkten Gespräch und Austausch sollen dann für die geschilderten Probleme noch effizienter wirksame Lösungen gefunden werden.

Neben dem eigentlichen Konzeptpapier stellen die Verbände auch noch eine Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen in den verschiedenen Bundesländern zur Verfügung. Hinzu kommen ein grafisches Modell für den Flächenbedarf bei eingehaltenem Mindestabstand vom 1,5 m von Gesicht zu Gesicht und ein grafisches Modell für den Flächenbedarf bei eingehaltenem Mindestabstand von 1,5 von Schulter zu Schulter.

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