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Regelungen bis zum 30. April

Schleswig-Holstein: Bald wieder Events mit weniger als 1.000 Besuchern?

Die Regierung von Schleswig-Holstein prüft zur Zeit, wie zwischen dem 3. Mai und 31. August doch wieder Events im Bundesland ermöglicht werden könnten. Letzte Woche hatten sich Bund und Länder darauf verständigt Großveranstaltungen bis zum 31. August grundsätzlich zu untersagen.

Theater-Aufführung(Bild: Pexels)

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Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollten jedoch durch die Länder selber getroffen werden. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erklärte dazu in einer Pressekonferenz man habe sich verständigt, dass man als Größenordnung für Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmer festlege.

Eine Verordnung zum weiteren Vorgehen soll nun bis zum 30. April festgelegt werden. Darin werden nicht nur Events mit mehr als 1.000 Besuchern verboten. Vielmehr soll darin in einem Stufenplan verdeutlicht werden, wie Events zwischen dem 3. Mai und 31. August wieder durchgeführt werden könnten. Es solle zudem konkrete Regelungen für Konzerte, Sportveranstaltungen und Theateraufführungen geben.

Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen müssten während der Veranstaltungen selbstverständlich eingehalten werden auch würden die maximalen Zahlen an die weitere Entwicklung hinsichtlich der Corona-Pandemie angepasst werden. Es werden nicht gleich vom 4. Mai an Veranstaltungen mit 1.000 Besuchern geben.

Quelle: www.ndr.de

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