Interview mit Günther Schaidt

Kollateralschaden Nebelfluid und Theaternebel

Zum Thema der Kennzeichnungspflicht von PG haben wir mit Nebel- und SFX-Fachmann Günther Schaidt von Safex gesprochen. Günther Schaidt ist seit 40 Jahren Vorreiter und Pionier in Sachen Spezialeffekte für Bühnen, Film sowie Fernsehen und erhielt 1973 sogar einen Oscar für die Entwicklung der ersten modernen Nebelmaschinen (hier auch im Bericht von PRODUCTION PARTNER). Seit Bekanntgabe des Antrags der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an die europäische Chemikalienbehörde, informiert Günther Schaidt aktiv zum Thema Theaternebel bzw. Nebelfluid.

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(Bild: Dirk Heilmann)

Interview mit Günther Schaidt, Safex

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat einen Antrag an die europäische Chemikalienbehörde gestellt, dass der Wirkstoff PG zukünftig kennzeichnungspflichtig wird. Was genau bedeutet „kennzeichnungspflichtig“ in diesem Fall?

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Der Stoff muss zukünftig als Gefahrstoff gekennzeichnet sein und auch die daraus hergestellten Produkte, soweit sie inhaliert werden, unterliegen dann der Kennzeichnungspflicht, wenn ein bestimmter Anteil im Gemisch vorliegt. Auch bestehen dann bestimmte Restriktionen im Einsatz / der Verwendung, deren Ausmaß zurzeit noch nicht abzusehen ist. Mindestens müssen die folgenden Warnhinweise auf die Produkte aufgedruckt werden:

– kann die Atemwege reizen

– Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden

– nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden

Ob es „nur“ bei solchen Warnhinweisen bleibt ist noch unklar, da ggf. auch neue Vorschriften dazu passend erlassen werden können. Ein Nebelfluid, bei dem man das Einatmen vermeiden soll, ist praktisch nicht mehr marktfähig, hier würden nicht nur Ängste entstehen, die zwar jeder Grundlage entbehren, sondern es bestünde auch die Möglichkeit, dass Personen rechtlich gegen die Anwendung von Theaternebel vorgehen könnten, wenn sie z. B. nicht über die Verwendung / das Vorhandensein des Nebels vorher informiert werden.

Wie haben Sie denn überhaupt vom diesem Antrag erfahren? Wurden Sie als Fachmann dazu befragt?

Es wurde überhaupt niemand fachlich dazu befragt, die Behörde hat den Antrag mehr oder weniger ohne Beteiligung anderer gestellt und mitgeteilt, dass sie dazu keine Zeit gehabt hätte! Auf ihrer Homepage war, wenn überhaupt, nur sehr kurz etwas zu finden. Mich hat zu einem sehr späten Zeitpunkt ein Aktivist aus der E-Zigaretten-Szene auf die Problematik aufmerksam gemacht, der irgendwo im Internet einen Hinweis gefunden hatte.

Man kann auch aus dem Antrag erkennen, dass die Behörde keinerlei Interesse hatte, sich fachlich mit dem Thema Theaternebel auseinanderzusetzen, denn hätte sie Fachleute befragt, hätten diese auf die Widersprüche in der Behörden-Argumentation zumindest hinweisen können.

Mit welchen Argumentationen und Erkenntnissen wurde denn der Antrag begründet?

Es wurden zunächst einige Internet-Statements zu Theaternebel zitiert, wie sie fast zu jedem Thema zu finden sind, in denen Laien Gefahren beschreiben oder heraufbeschwören, ohne wirklich Sachkenntnisse zu haben. Auch hinsichtlich Nebelfluid gibt es solche „Panikmache“, wie es diese auch zu fast allen Technologien gibt.

Die BAuA sagt zwar, dass solche Internetäußerungen kein Beweis für die Gefahr eines Stoffs sind, nützt jedoch die unqualifizierten Behauptungen als Begründung für ihre Aktivität. So behauptet sie, dass es aufgrund der großen Anzahl von Anwendern zu Gesundheitsrisiken bei den mit Theaternebel in Kontakt kommenden Personen kommen kann.

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Oscarpreisträger Günther Schaidt (Bild: Günther Schaidt)

Uns ist z. B. kein Fall bekannt, bei dem Nebelfluid zu Erkrankungen geführt hat. Gibt es denn einen akuten Verdacht, weshalb nun speziell die Bundesanstalt sich jetzt zu diesem Schritt veranlasst fühlt?

Nein, das behauptet die Bundesanstalt auch nicht, sie schließt aus vagem Verdacht und einer Studie, die ca. 17 Jahre alt ist, dass die Inhalation von Nebel mit dem Wirkstoff PG zu Reizungen der Atemwege innerhalb weniger Sekunden (30–60 Sekunden) führen soll. In der zitierten Studie wurde Flugpersonal (Piloten etc.) im Rahmen üblichen Notfalltrainings in einem Cockpit-Simulator mit Nebel „belastet“, ein übliches Vorgehen, um die Reaktion von technischem Personal in Luftfahrt, Schifffahrt etc. zu trainieren und um zu prüfen ob diese auch im simulierten Brandfall richtig handeln. Die präsentierte Studie ist jedoch keine wirkliche Studie im wissenschaftlichen Sinne, sie ist maximal ein Experiment, allerdings in Design und insbesondere auch in der Dokumentation so schlecht, dass man nicht einmal sicher erkennen kann, welche Substanzen denn tatsächlich vernebelt wurden. Es wird ganz vage von einer PG-Lösung gesprochen, ohne mitzuteilen worin denn der Stoff PG gelöst ist und welche Reinheit der Stoff oder das Lösemittel etc. haben. Im Wesentlichen bestehen auch die von den Versuchsteilnehmern berichteten, vergleichsweise leichten Reizungen aus Selbstauskünften auf einem Fragebogen, deren tatsächliches Vorkommen aufgrund der schwachen Wirkung auch nicht überprüfbar ist. Es werden praktisch die Symptome beschrieben, die man auch angeben würde, wenn man in einen schlecht gelüfteten Versammlungsraum (Gaststätte etc.) kommen würde. Die in Schweden 1998 durchgeführte Untersuchung hat zu keinerlei Konsequenzen, weder dort noch in einem anderen Land geführt haben. Es gibt auch keinerlei Hinweise, dass Nebelfluid bzw. der Theaternebel, der sehr häufig als Brandrauchsimulation bei Notfallübungen eingesetzt wird, irgendwo anders auf der Welt zu derartigen Problemen geführt hat. Im Gegenteil, es gibt umfangreiche Berichte, dass solche Übungen erfolgreich und ohne Beschwerden durchgeführt werden, wenn die Übungsteilnehmer vorher entsprechend über die Sicherheit des Theaternebels informiert werden und keine Vorurteile aufgebaut werden. In der genannten Studie wird jedoch deutlich, dass das nicht der Fall war und die Personen unter Prüfungsstress gestanden haben müssen. Denn versagen sie bei solchen Übungen, kann das bedeuten, dass sie ihre Lizenzen verlieren. Die Studie ist auch wegen der geringen Personenzahl, der völlig unzulänglichen Dokumentation aller technischen Bedingungen etc. keinesfalls wissenschaftlich beweiskräftig. Auch in den nachfolgenden 17 Jahren gab es keinen einzigen Bericht in medizinischen Datenbanken, der Ähnliches oder irgendein medizinisches Risiko mit Theaternebel beschreibt.

Insbesondere die Behauptung, dass der Nebel bzw. das Fluid innerhalb weniger Sekunden zu Reizwirkung führt, entspricht nicht der täglichen, tausendfachen Praxis bei dessen Einsatz. Der Einsatz von Nebelmaschinen inklusive Nebelfluid hätte sich weder auf Bühnen von Opernhäusern noch in anderen Bereichen, in denen Personen stimmlich oder tänzerisch anspruchsvolle Leistungen erbringen müssen, durchgesetzt, sondern wäre schon vor vielen Jahren als problematisch abgelehnt worden. Natürlich gibt es gelegentlich Personen, die einen Widerwillen gegen Theaternebel oder Chemie als solches haben, es ist deren Recht, so zu empfinden, jedoch kein Beweis, dass der Einsatz von Nebelfluid in irgendeiner Weise ernsthaft schädlich ist. So können zum Beispiel auch üble Gerüche wie der von Erbrochenem, von Fäkalien etc., aber auch von sehr schwülstigen Parfümen Übelkeit, Kopfschmerzen und Erbrechen auslösen, selbst der Anblick von Blut führt bei manchen Personen zu Ohnmacht oder schwersten Stresssymptomen, ohne dass eine tatsächliche Schädigung durch die Stoffe stattgefunden hat.

Die ganze Angelegenheit hat einen anderen Hintergrund: Der Wirkstoff PG wird auch in E-Zigaretten eingesetzt. Die Gegner der E-Zigarette suchen nach einer Möglichkeit dessen Einsatz zu erschweren bzw. zu verhindern. Dass E-Zigaretten kontrovers diskutiert werden, kann man der Presse entnehmen, betrachtet man jedoch die Studien dazu, kristallisiert sich bei sorgfältiger Betrachtung heraus, dass die Schädlichkeitsargumentationen zumindest zweifelhaft sind. Die E-Zigarette wird aus eher ideologischen Gründen abgelehnt oder aber, weil man befürchtet, dass diese insbesondere Jugendliche zum Rauchen „echter“ Zigaretten verführen. Die Tatsache, dass sich die britische Ärzteschaft kürzlich für die E-Zigarette als erste brauchbare und gesündere Alternative zu echtem Tabakkonsum ausgesprochen hat und auch das Risiko einer Nutzung für sehr gering hält, spricht dafür, dass zumindest die geradezu „weltuntergangsähnlichen“ Horrorwarnungen vor der E-Zigarette so nicht ohne Weiteres zutreffen können.


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Sollte der Fall eintreten, was heißt das für den Einsatz von Nebelfluid im Theater bzw. prinzipiell in der Veranstaltungstechnik?

Der Einsatz von Nebelmaschinen hat aufgrund der Tatsache, dass er Brandrauch, Giftgas und Ähnliches simuliert, ein erhebliches psychosomatisches Potenzial, d. h. jeder Fachmann weiß, dass manche sensiblen Personen schon Husten, wenn sie Theaternebel nur aus der Ferne sehen. In Verbindung mit den Gerüchten aus dem Internet haben Anwender gelegentlich das Problem, dass sie unbestimmten Ängsten entgegentreten müssen, also mitwirkende Künstler, Techniker etc. hinsichtlich etwaiger Verdachtsmomente beruhigen müssen, denn es kommt vor, dass persönliches Unwohlsein oder selbst ernsthafte Erkrankungen auf die Wirkung von Theaternebel zurückgeführt werden. Dies, obwohl es aus medizinischer Sicht dafür keinerlei Hinweise gibt.

Eine Kennzeichnung von Theaternebel bzw. Nebelfluid als reizend für die Atemwege führt mit Sicherheit zukünftig zu größeren Problemen bei der Anwendung, es muss mit der „Erfindung“ spezieller Restriktionen gerechnet werden, möglicherweise müssen sogar Warnhinweise in Veranstaltungsstätten ausgehängt werden und der Einsatz in Menge und Ort unterliegt dann Beschränkungen und Vorschriften des Gefahrstoffrechts. So könnte es dazu kommen, dass ein nicht vorher abgesprochener, einvernehmlicher Kontakt mit Theaternebel unter Umständen von Gerichten als eine zumindest fahrlässige Körperverletzung angesehen wird, wenn sich Personen geschädigt fühlen und Klage erheben. Den Nachweis zu führen, dass Theaternebel eine solche Wirkung nicht hatte, ist aufgrund behaupteter, vorübergehender Beschwerden praktisch unmöglich. Allerdings würde die beabsichtigte Einstufung der Behörde dann einen ersten Beweis für die Annahme darstellen, dass Theaternebel auch ohne nachweisliche Schäden reizend ist. Was das juristisch bedeutet, kann man sich vorstellen. Falsche Gesundheitswarnungen führen weiterhin zu einem Nocebo-Effekt, so dass entsprechend empfindliche Personen auch noch tatsächlich Wirkung verspüren, wo eigentlich keine ist.

Gibt es denn alternative Stoffe für PG, die als Ersatz dienen könnten?

Nein, es ist sogar zu befürchten dass, wenn sich die falsche Behauptung durchsetzt, auch die anderen in Theaternebel eingesetzten Wirkstoffe früher oder später ähnlich eingestuft werden. Wenn man es gestattet, dass sich wissenschaftlich falsche Behauptungen erst einmal etablieren, dann ist alles möglich.

Wie geht es denn nun weiter? Worauf müssen sich denn nun die Anwender einstellen?

Zunächst ist der Antrag durch die europäische Behörde noch nicht entschieden und es kann auch Widerspruch dagegen eingelegt werden. Welche Restriktionen sich ergeben, wenn die Einstufung vorgenommen wird, muss abgewartet werden. Aber wie bereits zuvor gesagt, wäre es nicht verwunderlich, wenn dann übertriebene Forderungen und Maßnahmen verlangt werden, die die Verwendung von Nebelmschinen bzw. Nebelfluid erheblich einschränkt. Dabei ist gerade der mit Nebelfluid erzeugte Theaternebel, im Gegensatz zu fast allen anderen Nebelverfahren, wirklich ungefährlich und seit 42 Jahren weltweit bewährt und wird täglich millionenfach angewendet.


Im Jahr 2018 feierte die Firma Safex ihr 45-Jähriges Bestehen – hier gehts um Bericht von PRODUCTION PARTNER.


 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ein stoff der seit jahrzehnten als ungiftig zählt, muss plötzlich mit Warnhinweisen versehen werden.
    Und das alles wegen der alternative e zigarette.
    Geld regiert die Welt

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  2. Um die E-Zigarette zu bekämpfen, sind sich die Behörden zu nichts zu schade.
    Leider haben sie das Problem, daß einfach nichts giftiges gefunden wird. Deshalb wird gelogen und intrigiert um die Klientel zu bedienen.
    Und diese fordert, den E-Zigarettenmarkt zu unterdücken.
    Fazit: PG ist harmlos, die Behörden toxisch.

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  3. In Deutschland gibt es noch das Vorsorgeprinzip, insofern kann bereits bei einem vagen Verdacht eine Substanz verboten werden. Das ist gut so und schützt uns alltäglich vor Wahnsinnigen wie Monsanto und Bayer, die gerne erstmal ein Produkt rausbringen, und dann schauen was es so mit der Umwelt macht. Grundsätzlich können wir also dankbar sein, das die Deutschen im Gegensatz zu z.b. den Amerikanern noch so “altbacken” sind. In diesem Fall müsste also erstmal eine Studie her, die die Unbedenklichkeit von PG bescheinigt. Denn die Behörden können prinzipiell sofort und mit Recht aktiv werden. Da eine Widerlegungsstudie im Falle der E-Zigaretten durchaus eine (kommerzielle) Relevanz hat, sollte sich zumindest in diesem Segment unproblematisch ein Geldgeber dazu finden lassen. Leider kann man die Ergebnisse dieser Art Studie nicht einfach auf Theaternebel übertragen, denn sowohl Konzentration als auch Häufigkeit der Inhalation unterliegen ganz anderen Bedingungen. Insofern bräuchte man hier auch keine Langzeitstudie, wie es vermutlich im Falle der E-Zigaretten praktiziert werden muss. Warum also nicht eine eigene, schnelle Studie dazu verfassen. Da frage ich mich wer denn eigentlich dazu in der Lage wäre, solches Fachwissen mit den Branchenkenntnissen zu vereinen. Herr Schaidt, was fällt Ihnen denn dazu ein? Ist es denn zumindest bei der kommerziellen Einführung oder im Rahmen der Erfindung von Nebelfluid und Hazern selbst nicht irgendwann mal zu einem Nachweis auf Unbedenklichkeit gekommen? Oder hat das einfach jemand erfunden und sofort angefangen zu brauen und zu verkaufen, ohne jemals geschaut zu haben, was die Stoffe im menschlichen Körper eigentlich so auslösen?

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    1. PG wird seit über 60 Jahren als vollkommen ungefährlich eingestuft.
      http://blog.rursus.de/2014/05/zukuenftige-halb-und-unwahrheiten-zur-e-zigarette/#propylenglykol
      – ” Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt in einer Veröffentlichung von 1997 davon, dass bei Patienten mit chronischer Bronchitis „nach dem Einatmen eines 10 %igen Propylenglykol-in-Wasser-Aerosols eine leichte, aber signifikante Erhöhung des Atemwegswiderstandes beobachtet wurde, die allerdings auch durch ein Salzaerosol hervorgerufen werden konnte.“ [8] PG hat also die selben Auswirkungen auf die Atemwege wie ein Salzaerosol wie z.B. „Frische Meerluft“.

      Wem diese Information nicht ausreicht, kann sich ja den 180 Seiten starken wissenschaftlichen Abschlussbericht über die „Gesundheitlichen Auswirkungen von Theaterrauch, Nebel und Pyrotechnik, Juni 2000“ aus den USA durchlesen. Dort verweise ich insbesondere auf die Seite 14 (ES-6) auf der zu lesen ist: „Bei der Exposition gegenüber allen in dieser Studie betrachteten Theatereffekten, wurde kein Hinweis für ernsthafte Gesundheitliche Auswirkungen gefunden“. [9]
      http://www.actorsequity.org/docs/safesan/finalreport.pdf

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