Klarheit im Regelwerk

Wer darf hier an den Strom?

Der DKE VDE hat mobile Stromanlagen in der Veranstaltungstechnik offiziell von den fest angeschlossenen elektrischen Anlagen getrennt. Ein richtiger Schritt zur Klärung von Befugnissen.

Stromverteiler(Bild: Herbert Bernstädt)

Autor Herbert Bernstädt war im Gespräch mit Thomas Bardeck, Obmann des DIN NA 149-00-04 AA. Thema waren die neuen Entwicklungen zu der Frage, welche Befugnisse für die Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik nötig sind. Im Beitrag „Heute schon genormt“ berichteten wir bereits von den ersten Schritten hin zu einer Regelung, die eine Trennung zwischen den mobilen Anlagen und fest installierten elektrischen Anlagen vorsieht. Nachdem die Mühlen nun mahlten, zu welchem Ergebnis sind wir gekommen?

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Thomas Bardeck: „Jede Form von Veranstaltung errichtet und betreibt eine elektrische Anlage. Zitiert man die DIN VDE 0100 (VDE 0100), bedingt die Ausführung ein in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Das ist in der Veranstaltungsbranche nicht die gelebte Praxis bzw. kaum umzusetzen. Deshalb stellten die Experten des DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) NA 149-00-04 AA eine Anfrage an die DKE – VDE, Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., ob die Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) auch für vorübergehend errichtete elektrische Anlagen, wie sie in der Veranstaltungstechnik vorkommen, anzuwenden sind. Jetzt erfolgte die Antwort bzw. die Verlautbarung im Wortlaut:

„Beim Aufbauen, Inbetriebnehmen und Betreiben von vorübergehend mobilen elektrischen Anlagen in der Veranstaltungstechnik handelt es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten, bei denen Gefahren auftreten können. Diese Anlagen sind nicht als fest angeschlossene elektrische Anlagen nach dem Anwendungsbereich der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) anzusehen und sind durch eine „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ auszuführen.

Fest angeschlossene elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik fallen in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100 (VDE 0100) und bedingen die Ausführung durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen.“

Das bedeutet, dass die Veranstaltungsbranche und deren besondere Anforderungen an mobile elektrische Anlagen vom DKE als wichtiger Teil der Elektrotechnik verstanden wird. Der Qualifikation der „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ wird eine besondere Bedeutung zugewiesen. Allerdings gibt es für diesen Fall innerhalb der DKE keine zuständigen Gremien.

Der NA 149-00-04 AA übernimmt in enger Zusammenarbeit mit der DKE, der VBG und den Verbänden der Veranstaltungsbranche die Führung in normativen Vorhaben zu mobilen elektrischen Anlagen und Sondernetzen. Bereits jetzt werden Normungsvorhaben an die neue Situation angepasst sowie Unterlagen der VBG entsprechend überarbeitet. Schriften des IGVW werden folgen.“

Thomas Bardeck konnte uns also positive Rückmeldung zu den Entwicklungen geben. Es ist erfreulich, eine offizielle Differenzierung zu haben und künftige Diskussionen über Zuständigkeitsbereiche auflösen zu können.

Wer ist Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik?

Bevor es nun zurück an die Arbeit geht, fragt sich mancher vielleicht, was denn eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ausmacht?

Die DGUV beschreibt es wie folgt: „Der IGVW Standard SQQ1 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ definiert den fachlichen Qualifikationsumfang, der mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik erlangt wird. Er stellt ein Minimum dessen dar, mit dem die fachliche Qualifikation „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ erreicht wird. Entsprechend weitergebildete Personen sind nur für diejenigen Aufgaben und Tätigkeiten fachlich qualifiziert, die im SQQ1 beschrieben sind. Sie dürfen folglich auch nur für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Die Tätigkeiten sind in den IGVW Standards SQQ1 und SQP4 „Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik“ umfassend beschrieben.“ Und außerdem: „Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund von

  • fachlicher Ausbildung
  • Kenntnissen und Erfahrungen sowie
  • Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen

die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. […]“

Stromverteiler(Bild: Herbert Bernstädt)

Im SQQ1 heißt es indes wörtlich:

„Als Nachweis der Kompetenz und fachlichen Voraussetzungen gilt entweder eine nachgewiesene elektrotechnische Berufsausbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach VfAusbV 2016 oder eine elektrotechnische Qualifizierungsmaßnahme, die den Anforderungen dieses Standards entspricht.“

Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik darf sich also nur nennen, wer die entsprechende Qualifikation hat. Diese lässt sich an unterschiedlichen Akademien nach entsprechenden Unterrichtseinheiten und Prüfung erwerben. Die im IGWV-Standard abgebildeten Tätigkeiten sind erst seit der Aktualisierung 2016 in der Ausbildungsordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik abgebildet. Wer seine Ausbildung noch unter der alten Ausbildungsordnung absolviert hat, ist keine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik.

Erfüllt man durch die entsprechende Erfahrung, das nötige Wissen und die Praxis aber über die Kenntnisse, die im SQQ1 beschrieben sind, so möchte man sich diese Qualifikation natürlich nicht einfach abreden lassen. Schließlich beschreibt die DGUV die Elektrofachkraft mit einer fachlichen Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung. Hier kann zu Unstimmigkeiten kommen. So lässt eine IHK eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach alter Ausbildungsordnung womöglich nicht zu einer Meisterausbildung zu, weil der elektrotechnische Teil veraltet ist, während eine IHK einer anderen Stadt die Ausbildung und Berufserfahrung als ausreichende Grundlage ansieht.

An dieser Stelle ist mehr Klarheit erforderlich. Weiterbildungsangebote, die sich gezielt an Fachkräfte älterer Ausbildungsordnung richten, gibt es. Was eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist, was sie darf und wie sie ausgebildet sein soll, ist festgelegt. Was jedoch nicht ersichtlich wird, ist die Abgrenzung zur „alten“ Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Auch vor 2016 wurden mobile elektrische Anlagen als Teil der Ausbildung in Betrieb genommen. Hier hoffen wir auf weitere Klarstellungen, die sicheres Arbeiten garantieren und erlangte Kenntnisse und Erfahrung in die Betrachtung einbeziehen.

Weblinks

>> Heute schon genormt? Einblicke in die Welt der Normung

>> Verlautbarung des DKE zur Anerkennung der Sonderstellung mobiler elektrischer Anlagen

>> IGVW Standard SQQ1

>> Einschätzung des DIN: Klarstellung für mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik

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