von Jochen Zenthöfer, Vorsitzender des APWPT, Artikel aus dem Archiv vom , zuletzt aktualisiert am
Der Bereich zwischen 470 – 694 MHz wird von Funkanwendungen in der Veranstaltungsbranche genutzt, etwa Funkmikrofone und In-Ear-Systeme. Bislang teilte sich die Kultur das Band hauptsächlich mit der terrestrischen Fernsehübertragung (DVBT), was gut klappt. In Europa ist der Bereich 470 und 694 MHz vereinheitlicht, was grenzüberschreitende Tourneen ermöglicht. Doch nun schert Deutschland aus und gab im Frühjahr 2026 eine Warnung heraus. Dahinter stecken Militärinteressen.
(Bild: SOS / leat magazine)
Zeitenwende. Das Wort klingt so abstrakt, so fern. Doch nun schlägt diese Zeitenwende, mit der die Bundesregierung die Aufrüstung begründet, voll auf die Veranstaltungswirtschaft. Im Folgenden soll es nicht darum gehen, wieviel Verteidigung notwendig ist. Darüber mögen die Experten streiten. Doch egal, zu welchem Ergebnis man kommt: So viele Frequenzen wie die Bundeswehr und stationierte Streitkräfte (US-Amerikaner) bekommen sollen, schränkt das Kultur, Film, Journalismus und die Veranstaltungsbrache insgesamt immens sein.
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Ohne Not, denn es gäbe Lösungen, die allen Beteiligten helfen würden. Doch daran ist der Politik derzeit nicht gelegen. „Militär first, Kultur third“ ist die Konsequenz. Für alle Nutzer drahtloser Mikrofone wird es künftig schwieriger. Auf RF-Manager und Tontechniker:innen kommt ein Vabanquespiel mit oft ungewissem Ausgang zu. Es gibt Veranstalter, denen die Sorgenfalten im Gesicht stehen, und die sich fragen, ob sie in Orten wie München noch ausreichend sichere Frequenzen bekommen.
Eine neue Rechtslage
Seit dem 15. April 2026 gibt es eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone (Vfg. 37/2026). Herausgeber ist die Bundesnetzagentur. Dieser neue, kleine unscheinbare Satz macht nun vielen Sorgen: „Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Frequenzbereich 470 – 608 MHz kann es in einzelnen Kanälen des Rundfunk-Kanalrasters aufgrund von anderweitigen primären Frequenznutzungen zu örtlich und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind.“ Wer mit „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ gemeint ist, wollte die Bundesnetzagentur in einem Gespräch mit Vertretern der beiden Interessenvereinigungen APWPT e. V. (Berlin) APWPT – Frequenzbedarf, Frequenznutzung und Frequenzpolitik und „SOS – Save Our Spectrum“ (Luxemburg) nicht sagen, aus „Sicherheitsgründen“.
Das ist natürlich nicht nachvollziehbar. Wer Nutzer eines Frequenzbandes ist, und vor allem, wer Primärnutzer ist, muss sich aus Verordnungen ergeben. Das ist öffentlich. Klar ist, dass es sich um das Militär handeln muss. Die Frage ist, ob es „nur“ die Bundeswehr ist oder ob auch stationierte Streitkräfte dazugehören. Auch das will die Bundesnetzagentur nicht beantworten.
Folge der Erklärung zu 470 – 608 MHz ist, dass die Nutzung des Spektrums in diesem Bereich unvorhersehbar und damit dem professionellem Anspruch der Anwender nicht mehr gerecht wird. Faktisch wird eine Einschränkung des verfügbaren Bandes für die Kultur (Fachbegriff PMSE: Programme Making and Special Events) in Kauf genommen.
Der Weg, hier jeweils Kurzzuteilungen bei der Bundesnetzagentur zu beantragen, ist abzulehnen, weil er einen ganz erheblichen finanziellen und bürokratischen Mehraufwand für Anwender, Dienstleister und Live Events bedeutet. Das kann die Kultur-, Veranstaltungs-, Medien- und Filmbranche nicht leisten. Außerdem ist unklar, ob sich das Militär dann an diese Kurzzuteilungen hält – oder nicht doch mit einem Konvoi an einem Veranstaltungszentrum vorbeifährt.
Störungen können noch aus 23 Kilometer Entfernung kommen. Das haben Messungen rund um die General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking (Oberbayern) ergeben. Damit sind nicht nur Orte wie Gauting oder Starnberg betroffen, sondern auch Teile von München.
Was heißt die neue Lage konkret?
Folgendes ist die neue Situation zusammengefasst für die Praxis: Im Frequenzbereich 470 – 608 MHz kann es in Einzelfällen vermutlich in unmittelbarer Nähe von Bundeswehrstandorten oder Standorten stationierter Streitkräfte zu örtlich und zeitlich begrenzten Einschränkungen einzelner Kanäle kommen. Dies wird eher an Werktagen zwischen 8 und 17 Uhr der Fall sein. Außerhalb der genannten Orte und Zeiten ist das Band für professionelle Produktionen grundsätzlich nutzbar.
Die Beantragung einer Kurzzeitzuteilung der Bundesnetzagentur wird von einem Mikrofonhersteller inzwischen empfohlen. Unklar ist allerdings, ob eine solche Kurzzuteilung auch Schutz vor stationierten Streitkräften bietet. Außerdem sind nicht nur Kasernen und deren Umgebung (bis zu 23 km Luftlinie) betroffen, sondern auch sogenannte Marschrouten. Wenn sich die NATO innerhalb Deutschlands bewegt, etwa auf Autobahnen, wird das womöglich kurzfristig Störungen verursachen. Vieles bleibt daher unklar. Garantien gibt es keine.
Das alles gilt im Friedensfall. Sollte der Deutsche Bundestag den Spannungsfall oder den Verteidigungsfall ausrufen, hat das Militär selbstverständlich immer und überall Vorrang. Die nun verkündete Neuregelung für Friedenszeiten ist laut SOS einmalig in Europa. Sie ist ein Standortnachteil, wenn es darum geht, Großveranstaltungen nach Deutschland zu locken. Aus Sicht von „SOS – Save Our Spectrum“ ist momentan vor allem der Bereich zwischen 470 und 512 MHz gefährdet, da die Bundeswehr dort verstärkt Funktechnik einsetzt. Dazu sollte man noch eine Reserve plus 5 MHz für Nachbarkanalaussendungen einplanen.
Thomas Milde, Leiter der Tonabteilung im Friedrichtstadt-Palast Berlin, sagt: „Sobald das Band 470-608 MHz (ebenso wie eines der anderen Bänder) nicht mehr störungsfrei eingesetzt werden kann, scheidet es für uns aus der Nutzung aus, da wir weder die Sicherheit unsere Künstler:innen gewährleisten noch dem Publikum störungsfreie Audiosignale bieten können. Dies hätte zur Folge, dass wir unseren Frequenzbedarf nicht mehr abdecken können und somit in unseren Produktionen künstlerisch eingeschränkt sind. In der Konsequenz würde das einzigartige Erlebnis des Palastes für die Gäste spürbar beeinträchtigt, was sich perspektivisch auch wirtschaftlich auswirken könnte.“
(Bild: SOS / leat magazine)
Wie soll das Telekommunikationsrecht geändert werden?
Parallel plant die Bundesregierung eine Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Auch hier soll das Militär mehr Rechte bei der Funknutzung bekommen. Eingeschlossen sind wiederum stationierte Streitkräfte. So soll das Militär nicht mehr jede Funknutzung bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie, ZVEI, kommentierte dazu: „Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu weitreichenden Einschränkungen und einer Neuordnung der Frequenzzuweisung in Deutschland. So ermöglicht der Entwurf der Bundeswehr, stationierten ausländischen Streitkräften und Behörden die Frequenznutzung ohne vorherige Zuteilungsentscheidung der Bundesnetzagentur – auch in Friedenszeiten.“ Dies stelle einen erheblichen Eingriff in die Frequenznutzung von Rundfunk und Kultur dar, es führe zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit. „Die vorgesehene Frequenznutzung ohne vorherige Zuteilung durch die Bundesnetzagentur untergräbt das bestehende Schutz- und Koordinierungssystem.“
Unbestimmte Rechtsbegriffe („im Einzelfall“ oder „unverhältnismäßig“) sowie die Möglichkeit für militärische und behördliche Stellen, Störungen eigenständig als verhältnismäßig zu bewerten, schaffen eine dauerhafte Gefährdung störungsfreier PMSE-Anwendungen. Ohne Transparenz über solche Nutzungen können die prioritären Nutzer des Frequenzbandes ihre Rechte weder wahrnehmen noch effektiv schützen.
Was sagen Kulturpolitiker?
Peer Mock-Stümer und Roman Simon (CDU, Abgeordnetenhaus Berlin) haben sich sofort nach Bekanntwerden der Pläne im Friedrichstadtpalast über die Bedeutung der Kulturfrequenzen informiert. Bei einer Backstage-Tour haben sie gesehen, wie wichtig die Frequenzen für die Shows auf der größten Bühne der Welt sind. Mock-Stümer ist Ausschussvorsitzender für Kultur, Engagement und Demokratieförderung im Berliner Abgeordnetenhaus. Seit Jahren engagieren sich auch Linke und Bündnis 90/Die Grünen für den Erhalt der Kulturfrequenzen. Bei der SPD ist vor allem der Landesverband Rheinland-Pfalz aktiv. Allerdings stellt die SPD auch den Verteidigungsminister. Und der bringt die Zeitenwende voran.
Vfg. 37/2026 im Amtsblatt Nr. 7/2026 Frequenzbänder mit zugehörigen technischen und operationellen Bedingungen für Funkmikrofone (Bild: SOS / leat magazine)
Was wäre eine Lösung?
Die Bundesnetzagentur sollte mitteilen, wer die neuen primären Funknutzer sind. Die Veranstaltungsbranche kann dem Militär dann Gespräche auf Augenhöhe anbieten. Denkbar wäre eine Lösung, in der sich die Streitkräfte auf den Bereich zwischen 470 und 510 MHz konzentrieren, und Anwendungen vorher mitteilen. Das alles gilt für den Friedensfall. Im Spannungsfall oder Kriegsfall kann das Militär sowieso alle Frequenzen nutzen. Das ist zu akzeptieren. Aber im Friedensfall heißt es: Die Musik spielt auf der Bühne – und die Musiker brauchen Funkfrequenzen!