15-Stunden-Schichten – ist das erlaubt?

Freelancer: Wie viele Stunden darf man arbeiten?

15-Stunden-Schichten gehören leider immer noch zum Alltag, viele Firmen scheuen sich nach wie vor, den Schichtdienst einzuführen. Dabei ist wenig so klar geregelt, wie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten – wenigstens im Fall von Angestellten. Doch wie sieht es mit den Selbstständigen aus?

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Ein Thema, das immer wieder zu Diskussionen auf Produktionen führt, betrifft die Arbeitszeiten: Auf-, Abbau- und Produktionstage sind oft lang und anstrengend, Überstunden an der Tagesordnung. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Lage? Was ist erlaubt? Was ist unzulässig? Relativ einfach ist diese Frage für die Angestellten der Branche zu beantworten. Da genügt ein Blick ins Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG definiert dabei nicht nur die maximale tägliche Arbeitszeit, sondern auch Pausen- und Ruhezeiten und daraus abgeleitet die maximal mögliche tägliche Schichtzeit. Weiterhin finden sich darin Regelungen zu Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie diverse Ausnahmen von den allgemeinen Regelungen für bestimmte Branchen.

Arbeitnehmer – und dazu zählen laut Definition des Arbeitszeitgesetzes Arbeiter, Angestellte und Auszubildende – dürfen laut ArbZG am Tag acht Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit darf auf maximal zehn Stunden verlängert werden, wenn sichergestellt ist, dass innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich maximal acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden. Das heißt, für jeden Zehnstundentag muss innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Nach maximal sechs Stunden muss eine Ruhepause eingelegt werden, die erstens vorher feststeht und zweitens mindestens 15 Minuten lang sein muss. Bis zu einer Arbeitszeit von neun Stunden hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 30 Minuten Ruhepausen, bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit steigt der Anspruch auf 45 Minuten.

Besonders relevant für unsere Branche ist allerdings die auf die Arbeitszeit folgende ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Die bei Events gerne praktizierten Proben bis 22 Uhr am Vorabend der Tagesveranstaltung und der gleichzeitige Stand-By der Techniker am Showtag um 7:30 Uhr funktioniert somit schon mal nicht, zumindest nicht für Angestellte in der Branche. Ein kleines bisschen einfacher haben es da die Personalplaner des Rundfunks, für den laut § 5 (2) eine ununterbrochene Ruhezeit von zehn Stunden ausreicht. Allerdings muss auch diesen Kollegen die „geklaute“ Stunde wieder zurückgegeben werden und der Ausgleich mit einer mindestens zwölfstündigen Ruhezeit innerhalb von vier Wochen erfolgen. Ausnahmen von den Regelungen des ArbZG könnten über einen Tarifvertrag erfolgen, der aber, zumindest für die klassischen Produktionsfirmen der Veranstaltungstechnik, nicht existiert. Wenigstens beim Thema Sonntagsarbeit hat der Gesetzgeber an die Veranstaltungsbranche gedacht und im § 10 (1) Ausnahmen für Konzerte, Messen, Sportveranstaltungen etc. definiert.

Was gilt für die vielen Freelancer?

Kann es dann ein Ausweg sein, für zeitkritische Produktionen einfach bestimmte Leistungen von Freelancern – sogenannten selbständigen Einzelunternehmern – einzukaufen? Wenn ein Unternehmer bestimmte Leistungen per Werkvertrag an einen Subunternehmer weitergibt, dabei seiner Auswahlverantwortung gerecht wird, die Eignung und Unbedenklichkeit des beauftragten Subunternehmers prüft und dokumentiert, ist zunächst mal der Subunternehmer für die gesetzeskonforme Durchführung des entsprechenden Werkes verantwortlich. Ist der Subunternehmer ein Selbständiger, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz nicht.

Aber kann der Selbständige solange und so oft arbeiten, wie er möchte? Definitiv nein! Neben dem Arbeitszeitgesetz existieren etliche andere Vorschriften zum Arbeit- und Gesundheitsschutz, die für alle Beschäftigten gelten – und dazu zählen auch Selbständige. Besonders das berufsgenossenschaftliche Regelwerk. Die DGUV Vorschrift 1 gilt für Unternehmer und Versicherte und verpflichtet somit auch die Selbständigen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen. Dazu zählen auf jeden Fall ausreichende Ruhezeiten und es gilt Arbeitszeiten so zu bemessen, dass es nicht zu erhöhten Gefährdungen für sich selbst und andere kommt. Auch private Versicherungen werden im Schadensfall stets prüfen, ob seitens des Versicherten ein grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verschulden vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern.

Wenn der Selbständige einen Job annimmt, der bis 2 Uhr in der Nacht geht und der Folgejob morgens um 6 Uhr beginnt, wird im Falle eines Unfalls zu prüfen sein, ob hier grob fahrlässig seitens des Versicherten gehandelt wurde. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird dann immer überprüft werden, ob die Ruhezeit des Selbständigen ausreichend bemessen war. Und als Orientierung wird sicher das ArbZG herangezogen werden, gilt es doch für 30 Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland und ist damit praktisch „Stand der Technik“, um im Jargon der Veranstaltungsbranche zu bleiben. Neben den gesetzlichen Regelungen und Fallstricken im Falle eines Unfalls oder Schadens gilt es auch, die Selbständigen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit zu sensibilisieren. Arbeitszeiten von täglich 14 Stunden oder mehr führen zwangsläufig zu starken gesundheitlichen Belastungen, sowohl physischer wie auch psychischer Natur. Gepaart mit dem Stress des Jobs, der mitunter wirtschaftlichen Unsicherheit und oft vorliegenden Bereitschaft zur Selbstausbeutung, ist der Burnout bei vielen Selbständigen vorprogrammiert.

Auch die Berufsgenossenschaften gehen verstärkt auf das Thema psychischer Belastungen ein und stellen dazu unter anderem Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung, die auch jeder Selbständige für sich vornehmen sollte. Veranstaltungen werden aus Kostengründen oft rund um die Uhr im Zweischichtsystem durchgeführt. Dabei ist nicht selten das Einsparen einer Tagesmiete für die Location wichtiger als verantwortungsbewusste Arbeitszeiten der Beschäftigten. Soll im Zweischichtsystem noch eine vernünftige und nötige Übergabe an die nachfolgenden Kollegen gemacht werden, sind die 13 Stunden maximal mögliche Schichtzeit gerade so ausreichend, vorausgesetzt, es wurden ausreichend Pausen gemacht und nicht mehr als zehn Stunden innerhalb der 13-Stunden-Schicht gearbeitet. Immer noch verkaufen Technikfirmen ihre Techniker für Tagessätze, die sich auf zwölf Stunden Arbeitszeit beziehen, offenbar ohne sich im Klaren darüber zu sein, dass sie die zwölf Stunden überhaupt nicht legal liefern können. Hier sind auch die stets auf „Compliance“ bedachten Auftraggeber gefordert, solche Angebote von vornherein im Angebotsprozess auszusortieren.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Es bleibt n Sklaven Job, jede Hostes bekommt mehr Geld für Schildchen Ausgabe und Gästelisten abhaken, als n Techniker der sich n Arsch aufreist damit die VA gelingt, und diese Diskussionen über Crew Catering und Phantomspeisung. Und erst der Lohn, laaaanges warten auf die bezahlte Rechnung.
    Selbst in einem Theater wo die Stadt der Träger ist kommen 20 Std schichten zusammen. Wem soll man es melden ?! Dem Amt, das zur Stadt gehört, die interessiert es nicht, ebenso wie dem Bundesamt für Arbeitsschutz, die sich auch nie gemeldet haben auf ein paar dezente hinweise.
    Alle machen das doch nur weil sie einfach ihren Job und die Kollegen mögen, aber mit Vernunft hat es null zu tun.

    echolon

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  2. Eigentlich ist das ganze doch sehr einfach. Eine Regelung die für ALLE gilt, an die sich alle Firmen halten müssen und das ganze Thema ist im Keim erstickt und für immer vom Tisch. Blöd ist halt leider nur das jetzt, trotz aller Sätze und Gedanken, viele Techniker für wenig Geld lange arbeiten, das Azubis als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden und es die IHK einen scheiss interessiert, das pausen und Arbeitszeiten nicht klar geregelt sind, das Firmen Helfer illegal beschäftigen und es keinen interessiert und man dadurch in der Angebotsphase schon raus ist, wenn man sich versucht an gesetzliche Regelungen zu halten.

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  3. ich bemerke bei den kunden ein immer größeres “Bewusstsein” für das ArbZG. Ja, es gibt da immernoch Ausnahmen, aber es wird besser.
    Man kann auch gerne mal nen Ar… in der Hose haben und sagen, dass Arbeitszeiten über 10 Stunden nicht drin sind. Obwohl ich da eher schonmal 8 Staunden sagen würde.
    Dass, wie oben beschrieben, auch bei Freelancern das ArbZG anzusetzen ist eigentlich eine gute Idee. Wenn es keine eigene Regelung gibt, dann bedient man sich halt einer ähnlichen, vorhanden Regelung. Generell disponiert ein Freelancer sich auf seine Jobs selbst, indem er zusagt. Entsprechende Ausgleichszeiten zwischen irgendwelchen Jobs muss er selbst regeln, auf den Jobs muss er es quasi beim Auftraggeber einfordern. Man kann auch gerne mal eine Überstunde so richtig viel Geld kosten lassen (gerne auch gestaffelt), das tut dem Auftraggeber im Geldbeutel weh und er plant dann anders. Wer gut im Geschäft ist, wird trotzdem noch häufig genug gebucht.
    Was ich überhaupt nicht mag, ist auf der einen Seite jammern, dass man immer unterwegs ist, aber an der Hotelbar dann einen auf “I f**** up bigger jobs then you” macht. Was denn nun? Wer selbstständig ist muss wirtschaftlich denken und handeln.

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  4. Genau, wer sich an das bestehende Regelwerk hält hat am Markt keine Chance. Dafür sorgen schon die ganzen Feierabendfirmen die Worte wie Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften, Gefährdungsanalysen, Qualifikation des Verantwortlichen, Freigabe der Szenenfläche, Güterkraftverkehrsgesetz, Fahrpersonalverordnung, Arbeitnehmerüberlassung und Acheinselbständigkeit gar nicht kennen.

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  5. Das ist genau wie beim Messebau, 5 Tage Standaufbau, am ersten Tag nur 8 Stunden, bei den anderen Tagen jeweils eine Stunde länger, der letzte Tag dann von morgens um sieben bis abends um 23:00 (o,5h Pause) und dann heißt es, dass zwei 7,5-Tonner noch in das 400 km entfernte Lager gefahren werden müssen.Ankunft dort um 4:00, danach 1 Stunde Rückfahrt, Ankunft 5:00 zu Hause, Kaffee trinken, duschen und um 8:00 bei meinem anderen Kunden geputzt und geschniedelt auf der Mattezu stehen. Als Selbständiger habe ich immer noch die Zügel in der Hand, da ich dem Kunden/Auftraggeber bei der nächsten Anfrage fragen kann, wie es dieses mal abläuft. Solche “Harakiri-Aktionen” macht man mit mir kein zweites mal.

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  6. Die Frage bleibt was denn nun eine Verbesserung bringen könnte. Das Gejammer, und selbst die Diskussion und die Aufklärung werden niemals irgendetwas in der Branche verändern. Schließlich höre ich das nun seit mehr als 20 Jahren konstant und immer wieder. Hat sich seit dem etwas verändert? Nein! Es ist eher schlimmer geworden. Denn die fortschreitende Technisierung, die immer höhere Verfügbarkeit von Material, der Trend immer mehr und immer wahnsinnigere Material-Inszenierungen zu speisen, und die billige Verfügbarkeit von Videoflächen alle Art, haben den Arbeitsaufwand pro Event extrem ansteigen lassen. Aber sind wir inzwischen auch 4 oder gar 10 mal so viele Arbeitskräfte in der Branche? Hat sich die Personaldichte vervierfacht? Nein. Höchstens verdoppelt. Weil sich inzwischen jeder feierabend-gelangweilte Technik-Nerd eine eigene Garagenfirma bei Thomann mit der Kreditkarte frei Haus liefern lassen kann.
    Was könnte uns also weiter bringen?

    Wer glaubt denn das Kreativagenturen in Zukunft nur noch ISO-Zertifizierte Unternehmen buchen werden?
    Wer glaubt denn das Vorstände nur noch die doppelt so teuren Anbieter buchen werden, weil sie garantiert BG Konform arbeiten?
    Wer glaubt denn das Tourneeplaner sich selbst und der Band nur noch die Hälfte Auszahlen, damit die Crew im Schichtbetrieb arbeiten kann?
    Wer glaubt denn das die Festivalbühne nur halb so groß gebaut werden wird, damit bei der Verfügbaren Crew keine Überstunden entstehen?
    Wer glaubt denn das die Stadt freiwillig 6.000 Euro für eine zweite Crew ontop bezahlt, weil die eingereichten Pläne nicht so recht mit der echten Halle übereinstimmen?

    Außerdem haben wir noch das Digitalproblem: Es gibt nur 1 oder 0.

    20h ist Doors Open!
    12h ist Live Schalte mit 1,2 Mio Zuschauern!
    18h sitzen 500 eingeflogene Reporter auf den Tribünen!
    Um 10h muss die Halle leer sein, dann kommt die nächste VA!
    Ab 14h sind 20.000 zahlende Zuschauer auf dem Gelände!
    Da gibt es keine Diskussion, keine Toleranz, keine Optionen.
    Und das obwohl eine Millionen Unwägbarkeiten auf dem Weg dorthin lauern. Zu viel Technik mit tausenden möglichen Fehlern, zu viele Transporte mit zu vielen Staus oder zusammengebrochenen Fahrzeugen, zu viele menschliche Charaktere.

    Ich möchte den sehen, der nach 8h Arbeit nach hause geht und damit aus der 1 eine 0 macht, weil es ihm schlicht egal ist. Und dabei vielleicht noch zusieht wie sich das Publikum am Schalter die Eintrittskarten erstatten lässt. (und den anschließenden Prozess über den Schadensersatz jahrelang mit seinem kostengünstigen Anwalt vor Gericht aus ficht, mit der Begründung das er die letzten 4 Wochen zu viel gearbeitet hatte). Und ich rede hier nicht von dem zugebuchten Hand. Das betrifft viel eher die Projektleiter, Aufnahmeleiter oder Bauleiter!

    Welcher Freelancer wird denn wieder gebucht werden? Der, der freiwillig 3h länger bleibt, obwohl er in 8h den nächsten Termin hat, oder der, der exakt nach 10h nach hause geht, mit der Begründung, er brauche jetzt mal etwas Couch & Fernsehen und dann noch 8h Schlaf vor dem nächsten Einsatz?

    Ich fürchte das wir aufgrund all dieser Gegebenheiten hier fest in einer Sackgasse sitzen. Und das man es vermutlich, wie die BG und Ämter es ja bereits tun, die Branche einfach selbstverwaltet gewähren lassen muss. Was wir draus machen, liegt also in unserer eigenen Verantwortung…

    P.S:
    Wobei es schon irgendwie komisch ist, daß im Gegenzug Alles für den Schutz des Zuschauers getan wird. Und auch schon das ein oder andere Event behördlich abgesagt wurde, weil die Schäkel kein Prüfzeichen hatten. Ich aber noch nie gesehen habe, daß ein Event behördlich abgesagt wurde weil die Crew unzumutbar übermüdet war oder länger als 10h gearbeitet hatte.
    Welcher Ordnungsbeamte diesen Mut hat, der werfe den ersten Stein!

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    1. Da liegt es doch : 1,2 Millionen Zuschauer, 20.000 Zuschauer – aber ein 2 Schicht System wird nicht gezahlt …

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  7. Der Artikel läßt aber weiterhin die Frage offen, wie viele Stunden konkret nun ein Selbstständiger maximal arbeiten darf. Der Passus, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen sind, ist schwammig.

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    1. Wenn es zu einem Arbeitstechnichen Unfall kommt, so wird lt. Artikel, von den Kassen mit Hilfe des Arbeitsschutzgesetzes geprüft, ob es grob Fahrlässig war.
      Dann gehe ich stark davon aus, auch wenn ein Selbständiger Arbeiter, sich indirekt daran halten muss, auch wenn es nirgendwo steht.

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  8. Der Artikel läßt aber weiterhin die Frage offen, wie viele Stunden konkret nun ein Selbstständiger maximal arbeiten darf. Der Passus, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen sind, ist schwammig.

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    1. Die Frage ist nach wie vor offen, der Artikel hat die Frage nicht beantwortet!

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  9. Hallo, liebe Kollegen.
    Ich habe fast 50 Jahre in der AV-Medien- und Veranstaltungsbranche gearbeitet, als Techniker, Projektleiter, Integrationsplaner, Techn. Veranstaltungsleiter, Ablaufregisseur, usw., natürlich immer mit dem Übereifer eines Freelencers, der alles 100%ig macht. Das Ergebnis ist eine traumhafte Referenzmappe mit namhaften Weltfirmen und Brachengrößen.
    Heute bin ich Rentner und kassiere eine mtl. Riesenrente von mtl. unter 500,- €, abzgl. der Krankenkasse. Meist kann ich noch nicht mal meine Miete davon bezahlen, aber immer wieder erzählen von den vielen Superstars dieser Welt, mit denen ich zusammengerabeitet habe. Was ich mir davon kaufen kann? Gar nichts!
    Also Kopf hoch, liebe Kollegen, macht weiter so. Das große Erwachen kommt bestimmt!

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  10. Interessanten Artikel.
    Meiner Meinung nach sollte jeder Freelancer entscheiden, wie lange er pro Tag arbeitet. Natürlich ist es ratsam, Pausen zu machen. Ich mache das selbst, wenn ich als Freelancer arbeite. Zu viel arbeiten macht nur einfach krank. Geld ist nicht alles. Es ist besser weniger zu arbeiten und sich besser fühlen, als mehr arbeiten und krank werden.

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  11. Als Freiberufler bin ich auf Honorarbasis u.a. für einen Bildungsträger in NRW tätig. Bei der von mir gestellten Honorarrechnung an den Bildungsträger wurden mir nun eigenmächtig 30 Min. Arbeitszeit als Pausenzeit abgezogen. Diese möchte mir der Auftraggeber nicht vergüten und setzt mich damit analog zu den Arbeitnehmern. Meine dortige Tätigkeit ümfasst 8,75 Stunden (08:00 Uhr – 16:45 Uhr). Bezahlt werden mir aber nur 8,25 Stunden. Ist dieses Vorgehen von Seiten des Auftraggebers rechtens? Um eine kurze Antwort bin ich sehr dankbar.

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