ISDV: Scheinselbstständigkeit

Tipps für das Statusfeststellungsverfahren

ISDV Scheinselbständigkeit35Es gibt zurzeit keine Rechtssicherheit – um das Risiko einer Einstufung als Scheinselbständiger durch die Deutsche Rentenversicherung bei einem Statusfeststellungsverfahren zu reduzieren, hat die ISDV Verhaltenstipps zusammen gestellt, die euch im Falle einer Prüfung helfen könnten:

Werdet Mitglied in einem Berufsverband wie der ISDV oder einem anderen Verband (VGSD, DTHG, VPLT, …), um diese in ihrer Arbeit zu unterstützen. Nur durch starke Verbände können wir Einfluss auf die Politik nehmen. Mitgliedschaft in einen Berufsverband wird als Indiz für Selbständigkeit gewertet.

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  • Ladet eure Freunde ein, dies ebenfalls zu tun.
  • Unterstützt die Petition des VGSD zum Erhalt der Selbständigkeit.
  • Leitet niemals von euch aus ein Statusfeststellungsverfahren ein.
  • Klärt eure Kunden, die ein SFV zur Bedingung machen, über die Folgen auf. Wenn sie nicht von dieser Bedingung abrücken, lehnt eine Zusammenarbeit besser ab.
  • Sollte die DRV auf euch zukommen, unternehmt nichts, ohne mit einem Fachanwalt jeden Schritt, jede Frage, jede Aktion genau durchzusprechen.
  • Wendet euch im Falle einer Prüfung an die ISDV, den VPLT, DTHG, VGSD, VDL oder einen anderen Verband und fragt nach Hilfe und Unterstützung.
  • Es kommt bei einem SFV nicht nur auf die DRV an, deren erster Entscheid möglicherweise negativ sein wird, sondern auf den Richter des Sozialgerichtes. Deshalb ist euer unternehmerisches Auftreten wichtig
  • Tretet am Markt als selbständige Unternehmer auf (Visitenkarten, Briefpapier, Homepage …).
  • Erschafft und verkauft Produkte (Bücher, Apps, Programmierfiles für Pulte….) und stellt so klar, dass es nicht nur um eure persönliche Arbeitskraft geht, die der Kunde bekommt.
  • Verkauft euren Kunden Pakete, z. B.: „Ich bringe das Pult mit, ich bringe Mikros mit, ich bringe Messsysteme mit, ich bringe ein selbstgeschriebene Library für das Lichtpult mit …“. Das Werkzeug sollte das eigene sein.
  • Lasst euch möglichst wenig Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
  • Besorgt Euch Zertifikate, die Eure Spezialisierung dokumentieren. Bildet euch weiter. Nehmt an Workshops teil. Damit dokumentiert ihr unternehmerisches Handeln. Lasst euch diese Weiterbildungen nicht von euren Auftraggebern bezahlen.
  • Werdet Beta-Tester für Hersteller
  • Haltet eure Versicherungen (Haftpflicht, Krankenkasse, Unfall), eure Gewerbeanmeldung (nicht bei Freiberuflern) und eure Finanzamtsbescheinigung in Ordnung.
  • Verschickt Angebote und lasst sie Euch bestätigen. Dokumentiert eure Geschäftsvorfälle, vom Angebot bis zur Rechnung.
  • Vereinbart pauschale Reisekosten, rechnet keine Spesen ab.
  • Versucht Pauschalpreise zu vereinbaren. Einen All-In-Preis. Das stellt unternehmerisches Risiko dar.

 

Der große Wurf ist der Bundesarbeitsministerin mit der Gesetzesvorlage wohl nicht gelungen, hagelt es doch Kritik von allen Seiten. Den Gewerkschaften gehen die Einschränkungen der selbständigen Arbeit nicht weit genug und die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände laufen Sturm gegen die Vorlage. Auch die Bundeskanzlerin hat schon offen Kritik geäußert. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet wird.

Umso wichtiger ist es, jetzt endlich unsere Bedürfnisse und Ideen in die Vorlage einfließen zu lassen. Tut etwas dafür, die Selbständigkeit in der Veranstaltungsbranche zu stärken und zu erhalten!

 

### Was die ISDV zum Thema Scheinselbstständigkeit sagt, erfahrt ihr hier … ###

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich würde von einer Ding abraten, den verkauf von eigenen Produken und Waren, dies ist ein indiz für Gewerbe , aber hat nichts zu tun mit der Art und Weise von Freiberufler, klar als Freiberufler erbringt Dienste , aber wenn Sie auch den Verkauf anbieten dann würden Sie als Selbständiges Unternehmer von Finanzamt eingestuft, und dann werden die von Ihnen ein komplette und vollständige Buchaltung verlangen.

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  2. Pauschalpreise???
    Ich halte gar nichts von Pauschalpreisen. So werden die erbrachten Arbeitszeiten nicht ordentlich erfasst und der Kunde lernt nichts dazu, wenn er über 10h Arbeit einfordert. Und außerdem: kein Kunde zahlt die doppelte Tagesgage, die ich aus Risikogründen als Pauschale veranschlagen wollen würde – es könnte ja ein 16h Tag werden. Ich muss ja froh sein einen vernünftigen Tagessatz mit Puffer für eine mögliche Altersvorsorge durch zu bekommen
    Bei Technik mag das möglich sein. Da kann man sich Pauschalen erlauben… Merci 😀

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    1. Wenn ein Kunde in der Lage ist, ihre konkrete Arbeitszeit für jeden Tag zu diktieren, ist das auch wieder ein Indiz dafür, nicht weisungsfrei zu arbeiten. Sie dokumentieren also unbewusst Verhandlungen mit ihrem Auftraggeber, die eine fehlende Weisungsfreiheit offenbaren. Auch deswegen lohnt es sich, über Pauschalpreise nachzudenken. Und Pauschalpreise können sehr wohl kalkulierbar und sinnvoll sein, denn: 1.) Sind Pauschalen eine super Lösung für die Berechnung von erbrachten Werken(Werkvertrag). Ob sie nämlich richtig zupacken und eine Leistung in einer 10 stündigen Nachtschicht erbringen oder sich in einer eh arbeitsarmen Phase zwei Tage dafür gönnen, sollte am Endpreis für das selbe Arbeitsergebnis nichts ändern. 2.) Zeugt es von unternehmerischen Können, den Wert einer erbrachten Leistung einzuschätzen, und das unabhängig von einer Stunden-Skalierung. Außerdem wäre auch hier wieder ein Indiz für die Scheinselbstständigkeit gegeben, wenn der Kunde sie erst mal für eine bestimmte Zeit A an Ort B bestellt, um eine erst vor Ort endgültig geklärte Arbeitsleistung C auf die Art und Weise D zu erbringen. Damit ist ihnen nämlich jede freie Arbeitsgestaltung genommen…

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