BGV C1

Die DGUV Vorschrift 17 (früher BGV C1) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen.

Die DGUV Vorschrift 17 regelt die Inbetriebnahme und den Betrieb von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung mit allen Bestimmungen, die für diese erfüllt sein müssen sowie die Überprüfung der gesamten Einrichtung. Die Bestimmungen betreffen z. B. die Beschaffenheit von Aufbauten sowie Trag- und Anschlagmitteln, Absturzsicherungen, Brandschutz, die Beschaffenheit von Werkstätten, Lagerräumen, Orchestergräben uvm.

Die DGUV Vorschrift 17 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ ist mit ihren rechtsverbindlichen Anforderungen seit April 1998 gültig.

 

Hier geht es zur Online-Version der DGUV Vorschrift 17.