Gebrauchte Veranstaltungstechnik

Manchmal macht es Sinn, Veranstaltungstechnik gebraucht zu kaufen. Wann das der Fall ist und worauf dann zu achten ist, findet ihr hier.


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Hintergrundwissen zu “Gebrauchter Veranstaltungstechnik”

11 Tipps zum Kauf gebrauchter Veranstaltungstechnik

Plattformen und Netzwerke zum Thema gebrauchte Veranstaltungstechnik

 

Hintergrundwissen zu “Gebrauchte Veranstaltungstechnik”

Gebrauchte Veranstaltungstechnik ist ein fester Bestandteil der Veranstaltungstechnik-Branche bereits seit den Zeiten vor eBay oder Portalen für gebrauchte Veranstaltungstechnik: Zu den Pionierzeiten der Szene war es üblich, seine gebrauchten Lautsprecher, Mikrofone, Mischpulte oder Verstärker bei einem Neukauf dem Händler nach zähen Verhandlungen in Zahlung zu geben. Aktuell kann es für kleinere Veranstaltungstechnikfirmen oder auch Club, Bars sowie Locations von Interesse sein, in gebrauchte Veranstaltungstechnik zu investieren. Die Neupreise einer qualitativen Anlage, ob es sich um die neue Lichttechnik oder Tontechnik handelt, das neue Mischpult oder einfach auch nur eine Ersatz für den defekten Scheinwerfer sind oftmals zu hoch für Diskotheken, kleiner Verleiher oder Bars. So ensteht eine hohe Nachfrage nach gebrauchter Veranstaltungstechnik, die meist gut gepflegt aus Beständen von Rental oder Production Companies stammen.

Ein weiteres Problem ist der sinkende Markt des klassischen Dry-Hires. Große Dry-Hire Anbieter für Veranstaltungstechnik kaufen meist in großen Stückzahlen und erhalten oft auch größere Rabatte bei den Vertrieben. Dementsprechend können sie die Geräte meist auch zu den günstigsten Mietpreisen anbieten. Das wiederrum führt dazu, dass mittlere und kleinere Veranstaltunstechnik-Austatter entweder in günstigere Marken investieren oder z.B. in gebrauchte Lichttechnik.

Heute ist der Gebrauchtwert von Veranstaltungstechnik vor allem bei professionellen Line-Arrays, Moving-Lights, Bühnen, Mischpulten usw. ein wichtiger Faktor: Die Lichttechnik und Tontechnik, in die man investiert, soll nicht nur seinen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens leisten, sondern im Laufe seiner Nutzungszeit einem möglichst geringen Wertverfall unterworfen sein. Des öfteren werden auch für bestimmte Tourneen oder semitemporäre Installationen größere Mengen an ausgeschriebenen Techniken gekauft, die danach meist weiterverkauft werden.

 

Die 11. wichtigsten Tipps beim Kauf von gebrauchter Veranstaltungstechnik

Für jeden, der sich zum ersten Mal gebrauchte Veranstaltungstechnik zulegen möchte, ist verständlicherweise ein wenig Skepsis vorhanden und auch angebracht: Denn Unerfahrenheit schützt leider nicht vor einem überteuertem Kauf. Elf wichtige Fragen sollen zeigen, auf was man beim Kauf von gebrauchter Lichttechnik dringend achten sollte!

  1. Was ist im Lieferumfang enthalten?

Sind die passenden Omega-Adapter beim Moving Light mit dabei? Diese nachträglich zu organisieren, ist eine undankbare Aufgabe – insbesondere, wenn die erworbene Serie nicht mehr im Programm und der Hersteller aus Fernost ist. Wenn man Glück hat, gibt es baugleiche Adapter bei der Folgeversion. Zu manchen Scheinwerfertypen gehört evtl. ein Frost- oder Linsensatz oder im ursprünglichen Lieferumfang waren weitere Gobomotive enthalten. Oftmals wird solches Zubehör an anderen Orten eingelagert und bei der Übergabe schlicht und ergreifend vergessen. Bei  gebrauchte Veranstaltungstechnik also immer vorher informieren und beim Käufer nachfragen!

  1. Gibt es einen optionalen Lieferumfang?

Was gehört zum Lieferumfang und was nicht? Diese Frage sollte geklärt werden, denn das Leuchtmittel kann bei zusätzlich notwendiger Beschaffung von Zubehör erheblich an der Preisschraube drehen, wenn es sich z. B. um kostspielige Entladungslampen handelt. Wird ein Leuchtmittel mitgeliefert, stellt sich die Frage, wieviel Betriebsstunden sie auf dem Buckel haben. Gerade bei Entladungslampen ist die Gefahr groß, dass sie gegen Ende der Lebenszeit auch mal explodieren können. In dem Fall hinterlassen sie einen erheblichen Schaden im Moving Light. Das Leuchtmittel wird also besser schon im Vorfeld ausgetauscht. Bei höherwertigen Leuchtmitteln schadet es nicht, einen Blick auf das Leuchtmittel zu werfen: Denn vielleicht war zuvor ein nicht allzu großer Experte am Werk, der seine Fettfinger am Leuchtmittel hinterlassen hat, was zu einer vorzeitigen Entglasung des Leuchtmittels führt. Ob man beim Kauf auch gleich noch das nicht selbstverständliche Zubehör wie Case, Coupler und Sicherungsseil mit anfragt, liegt am Verhandlungsgeschick. Aber auch Optionen wie Torklappen für den Linsenscheinwerfer bieten sich an, da sie für den vorigen Besitzer meist keinen weiteren Nutzen haben – es sei denn, er hat den gleichen Typ mehrmals auf Lager.

  1. Wie groß ist der Verschleiß?

Natürlich ist der Verschleiß bei gebrauchter Veranstaltungstechnik einer der wichtigsten Preiskriterien. Dazu gehören die direkt sichtbaren Spuren, welche sich z. B. in Form von Kratzern am Gehäuse zeigen oder in dem Abrieb der Beschriftungen der Skalen an Schiebereglern. In der Regel kann man bei gebrauchter Ware über solche Kleinigkeiten hinwegsehen, wenn das Gerät trotzdem funktioniert. Doch manche Geräte werden eben nur verkauft, weil sie nicht mehr zuverlässig arbeiten. Dabei zeigt sich ein Systemfehler oft nicht in der Betrachtung eines einzelnen Gerätes, sondern erst, wenn die gesamte Gruppe den gleichen Funktionsbefehl erhält, wie z. B. eine bestimmte Farbmischung. Gerade bei LED Strahlern können die Alterung der einzelnen LED-Farben sehr unterschiedlich sein, so dass die Gruppe der LED-Strahler nicht mehr in der Lage ist, die gleiche Farbe mit den gleichen Ansteuerparametern wiederzugeben. Bei Tonpulten ist es oft gravierender als bei Lichtstellanlagen, aber auch hier können die Schieberegler sehr gelitten haben: Je nachdem wie der Schieberegler von der Firmware ausgelesen wird, sind plötzliche Lichtsprünge möglich, wenn der Fader nicht mehr sauber arbeitet. Auch hier ist der ein Schelm, der Böses denkt: So können Spuren von Schmiermittel an der Fader-Bahn davon zeugen, dass jemand das Gerät vor dem Verkauf noch einmal aufbereitet hat, um vielleicht mit Caramba bei der Vorführung noch einmal über eventuelle Mängel „hinwegzugleiten“.

(Bild: Herbert Bernstädt)
  1. Wo wurde das Gerät zuvor eingesetzt?

Natürlich ist der vorige Einsatzort auch von Wichtigkeit: War das Moving Light in einem Club befestigt und hat jede Schaumparty mitgemacht oder stand das gute Stück vielleicht in der Nähe des Nebelauswurfs und hat die Suppe mit den Lüftern immer eingesaugt und abgelagert? Allein der Zustand der Ablagerung an den Lüftern kann schon viel Aufschluss über den Allgemeinzustand des Gerätes liefern. Hier kann man beispielsweise durch eine gründliche Reinigung für eine erheblich bessere Kühlung sorgen, so dass die Komponenten im Kopf einer weit weniger hohen Wärmebelastung ausgesetzt werden. Denn auch zu hohe Temperaturen können der Grund dafür sein, dass die Permanentmagnete vorzeitig ihre Magnetkraft verlieren, wodurch die Hallsensoren evtl. nicht mehr den Nullpunkt finden und beim Reset der Sensorerror detektiert wird. Möglich ist auch, dass der Mann im Service den Sensor so nah an die Drehscheibe gebogen hat, dass der Nullpunkt zwar gefunden wird, die Gefahr, dass dann der Sensor am Blech schabt, aber deutlich erhöht wird. Auch Blendenschieber und die Iris sind aufgrund ihrer Position im Scheinwerfer einer ständigen Wärmebelastung ausgesetzt und verwerfen sich dementsprechend mehr oder weniger. Deshalb sollte man diese Funktionen – soweit vorhanden – vor dem Kauf ruhig einmal durchtesten, und darauf achten, ob sich die Motoren schwer tun oder erhebliche Geräusche erzeugen. Bei konventionellen Scheinwerfern kann man fühlen, wie stark das Ruckeln wird und die Belastung auf das Leuchtmittel dementsprechend erkennen. Bei Qualitätsprodukten kann man oft neue Blendenschieber nachkaufen, die sich mit ihrer beschichteten Oberfläche butterweich einsetzen lassen. Eine der typischen Abnutzungserscheinungen ist auch die Zuleitung mit der Zugentlastung: Hat man nur wenige Scheinwerfer erstanden, stellt man sich gerne mal hin, um die Kabel wieder unter die Zugentlastung zu schrauben – doch wenn mehrere Dutzend Scheinwerfer im Lieferumfang enthalten sind, kann das Reparieren der Kabel unter Umständen einige Stunden Mehraufwand bedeuten.

  1. Sind noch Ersatzteile erhältlich?

Sollte eine größere Aufbereitung der gebrauchte Veranstaltungstechnik anfallen, stellt sich die Frage nach der Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Hier zeigt sich oft, dass für Produkte etablierter Hersteller mit einer langen Zykluszeit eine gute Ersatzteilbeschaffung möglich ist. Günstige Waren sind jedoch oft wesentlich schlechter aufgestellt, so dass es Sinn macht, ruhig mehrere Geräte der gleichen Serie als Spare zu kaufen. Oftmals werden aber auch Geräte gerade deshalb abgestoßen, weil keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. In dem Fall muss man sich darüber im Klaren sein, dass man die Geräte zwar günstig erstehen kann, sie im Notfall aber nicht reparieren kann.

  1. Wie läuft die Übergabe ab?

Erfolgt eine persönliche Übergabe der Geräte, bietet sich eine Vorführung an, um die Funktionalität in Anwesenheit beider Parteien zu prüfen. Waren die Geräte bei der Übergabe schon eingeschaltet, so sollte man als Käufer die Geräte bei der Vorführung auch mal abschalten und ein wenig warten, bevor man sie wieder einschaltet. Manchmal ist es die interne Batterie oder der Akku, die am Ende sind, wodurch das Gerät seine internen Informationen nach dem Abschalten vergessen kann. Das hat beispielsweise Auswirkungen auf die Systemzeit, die dann nach jedem Einschalten erneut ein – gegeben werden muss. Leider ist die Kapazität der Energiespeicher nicht schlagartig am Ende, so dass die Info nicht direkt nach dem Ausschalten, sondern erst einige Tage danach verloren geht. Wenn man das Material beispielsweise von Wochenende zu Wochenende einsetzen möchte, werden dadurch die Vorbereitungen unnötig verkompliziert. Im Fall einer fehlerhaften Batterie stellt sich erneut die Frage, wieviel Aufwand und Kosten es bereitet, die Systemspeicherpufferung aufzufrischen – wenn man überhaupt selbst dazu fähig ist.

  1. Welche Version wird angeboten?

Gerade wenn man seinen Bestand mit dem gleichen Gerät aufstocken möchte, ist es wichtig, auf die Version des angebotenen Gerätes zu achten. Grob kann man zwar davon ausgehen, dass sich Geräte im Allgemeinen mit der Firmware updaten lassen, aber auch hier steckt der Teufel im Detail: So gibt es z. B. Elektronikboards, welche in der aktuellen Ausführung keine Firmware-Updates der aktuellen Softwareversion zulassen. Das ist sehr oft bei der Erstserie von Gerä- ten zu beobachten, wenn der Hersteller das Produkt schnell auf den Markt gebracht hat, um nicht zu viele Marktanteile an Fernostkopien zu verlieren. Sekundäre Funktionen wie Updatemöglichkeiten werden in dem Fall erst einmal hinten angestellt. Schwierig kann es werden, wenn gebrauchte Geräte mit den vorhandenen gemischt werden sollen, und man dann feststellt, dass das Firmware Update nicht funktioniert. In dem Fall kann man nur hoffen, dass der Hersteller die Platine auf Kulanz austauscht und nicht seine Chance nutzt, den regulären Preis darauf zu erzielen.

  1. Ist die Seriennummer notiert?

Es kann helfen, die Seriennummer des zu veräußernden Gerätes zu notieren. Es gibt immer Fälle, bei denen der Käufer das gerade erstandene Gerät reklamieren und den Kauf rückgängig machen will. Erhält man bei der Rückabwicklung Geräte mit einer anderen Seriennummer zurück, so diente der Kauf der gebrauchten Ware nur einer preiswerten Ersatzbeschaffung bzw. der Reparatur baugleicher Produkte. Manchmal kann man auch über die Seriennummer beim Service des Herstellers in Erfahrung bringen, ob es sich um ein „Montagsgerät“ handelt, mit dem der Nutzer absolut unzufrieden ist und es deshalb auf den Gebrauchtmarkt abzusto- ßen versucht. Wobei in der Regel kaum einer diesen Rechercheaufwand betreiben wird, es sei denn das Gerät wird erstaunlich weit unter dem Original-Preis verkauft. Auch die ursprüngliche Herkunft des Gerätes kann in dem Fall kritisch hinterfragt werden. Einige Hersteller sammeln die Seriennummern von Geräten, um Geräte identifizieren zu können, die unterschlagen wurden oder die unrechtmäßig verkauft werden sollen. Beispielsweise, wenn ein geliehenes Gerät veräußert wird, um kurzfristig das Konto aufzubessern.

  1. Ist die Bedienungsanleitung noch verfügbar?

Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Produktes und sollte bei einem Weiterverkauf mitgegeben werden – auch wenn man davon überzeugt ist, selbst keine Anleitung zu benötigen. Heute ist es oft selbstverständlich, dass man die Anleitungen auch online findet. Doch gerade bei den älteren Schätzen finden sich auch im Internet keine brauchbaren Hinweise zur Bedienung. Ohne die bleibt dann oft gar nichts anderes übrig, als z. B. beim Moving Light das DMX-Chart selbst zu erstellen – z. B. bei kombinierten Channels und Timing-Channels kann das jedoch recht zeitintensiv werden. Die Devise lautet also, sich nicht abspeisen lassen, sondern selbst von der Problemlosigkeit überzeugen.

  1. Ist die Rechnung noch vorhanden?

Im Idealfall liegt dem gekauften Gerät die ursprüngliche Rechnung bei. Sollte keine Rechnung vorzeigbar sein, schützt gerade bei hochpreisigen und verhältnismäßig neuen Geräte kritisches Nachfragen vor bösen Überraschungen.

  1. Erfüllt das Equipment noch die erforderlichen Regulierungen?

Im Zuge der Regulierungen wurde dem Equipment Stück für Stück eine Art Haltbarkeitsdatum aufgedrückt. Dieser Zustand verbirgt sich oft hinter dem Begriff der Ablegereife. Gleichzeitig kann sich dieser Fall auch als Auswirkung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen äußern. Gerade bei Traversen oder Anschlagsmaterial wie Ketten kann es vorkommen, dass Material durch den fortgeschrittenen Verschleiß nicht mehr eingesetzt werden sollte. Doch wenn eine verbogene Truss keine Lasten mehr sicher halten kann, heißt das ja nicht, dass sie sich nicht doch noch als Dekotruss eignet. Ebenso verhält es sich mit anderen Produkten und Verwendungszwecken. So kann auch der TFT als Monitorständer den Flachbildschirm stilecht in 1,2 m Höhe über dem Boden halten. Ein offenes Wort über den Zustand ablege – reifer Ware wäre hier empfehlenswert. Darüber hinaus kann gerade bei Prüfsiegeln die Nachfrage erlaubt sein, einmal einen Blick in den letzten Sachverständigenbericht werfen zu dürfen. Natürlich kann auch ein Mangel an der Kettenzugsteuerung oder geänderte Regularien dazu führen, dass man das „alte“, nicht mehr den Regeln der Technik entsprechend, meistbietend veräußern möchte. Das kann auch elektrische Geräte betreffen, deren Ableitstrom nicht mehr eingehalten wird oder welche starke EMV-Störungen verursachen. Gerade Letzteres kann jedoch auch oftmals nur bei bestimmten Gerätekombinationen auftreten und für den neuen Nutzer kein Problem darstellen. Kann, muss aber nicht. Deshalb immer Augen auf beim Gebrauchtkauf!

 


 

So hat sich auch online ein großer Markt entwickelt über das persönliche Netzwerk hinaus. Stellt sie die Frage, wo kann man gebrauchte Veranstaltungstechnik oder auch Bühnentechnik kaufen?

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